Anwendbarkeit der Datenschutzgrundverordnung ab 25. Mai 2018
Ab dem 25. Mai 2018 ist für private Unternehmen in der Europäischen Union die EU-Datenschutzgrund-verordnung, kurz EU-DSGVO, anzuwenden. Die Verordnung, die bereits am 24. Mai 2016 in Kraft getreten ist, dient dem Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgern. Als Teil der EU-Datenschutzreform deckt die DSGVO somit viele Themen und Bereiche ab, die den freien und sicheren online Datenverkehr im EU-Binnenmarkt gewährleisten sollen.
Für Unternehmen ist es jetzt wichtig, sich mit den Inhalten der DSGVO vertraut zu machen, um einen reibungslosen Übergang zu realisieren. Eventuelle Anpassungen der eigenen Sicherheitsrichtlininen sollten deshalb proaktiv ange-gangen werden. Fehler in der Datenschutzerklärung können Bußgelder und letztlich ein Vertrauensverlust bei Kunden zur Folge haben. Gerade kleine und mittlere Unternehmen sollten also rechtzeitig einen soliden Umsetzungsfahrplan erstellen.
Was gilt es zu beachten?
Als erfahrener und verantwortungsbewusster Dienstleister im Online-Handel ist die SRT GmbH in der Lage, seinen Kunden eine kompetente Hilfestellung zu diesem Thema zu leisten. Dies sind nur einige der wichtigsten Punkte, auf die Sie achten sollten:
- Welche Daten werden erhoben und wie werden diese weiterverwendet?
- Besitzen Kunden die Möglichkeit, sich über die Erhebung Ihrer Daten zu informieren?
- Werden Daten gespeichert und wenn ja, wo? (Vorsicht bei Übermittlung in Drittstaaten!)
- Überprüfen Sie die technischen Standards. Welche Software wird verwendet und arbeitet diese sicherheitstechnisch einwandfrei?
- Überprüfen Sie Ihre AGB und passen Sie Ihre Datenschutzerklärung den neuen Richtlinien der Verordnung an.
- Achten Sie bei der Überprüfung der neuen Sicherheitsrichtlinien unbedingt auf eine ausführliche Dokumentation. So können im Zweifelsfall Bußgelder vermieden werden.
Benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten?
Je nach Unternehmensgröße bietet es sich an, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu ernennen, der sich intensiv um die Einhaltung der Vorschriften kümmern und bei Bedarf Anpassungen an den eigenen Sicherheits-standards vornehmen kann. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen externen DSB zu „bestellen“. Die Pflicht, einen DSB zu ernennen hängt dabei von drei Faktoren ab:
- Anzahl der Mitarbeiter
- Detailgrad der erhobenen/gespeicherten Daten (gilt unabhängig von 1.)
- Geschäftsfeld (gilt unabhängig von 1.)
Mit der DSGVO sicher in die Zukunft
Eine gründliche Vorbereitung hilft, bösen Überraschungen zuvorzukommen. Als verantwortungsbewusstes Unter-nehmen profitieren Sie maßgeblich von einer guten Strategie, die das Vertrauen Ihrer Kunden in Sie stärkt. Warten Sie also nicht mit der Überprüfung Ihres Datenschutzes und stellen Sie heute schon die Weichen für die erfolgreiche Entwicklung Ihres Unternehmens!
Auf der unten angeführten Seite können Sie sich umfassend über die DSGVO informieren. Dort finden Sie auch eine detaillierte Checkliste mit Aufgaben, die bis Mai 2018 zu erledigen sind.
https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/
Bei Bedarf steht die SRT GmbH Ihnen gerne beratend zur Verfügung.
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