Anwendbarkeit der Datenschutzgrundverordnung ab 25. Mai 2018

Ab dem 25. Mai 2018 ist für private Unternehmen in der Europäischen Union die EU-Datenschutzgrund-verordnung, kurz EU-DSGVO, anzuwenden. Die Verordnung, die bereits am 24. Mai 2016 in Kraft getreten ist, dient dem Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgern. Als Teil der EU-Datenschutzreform deckt die DSGVO somit viele Themen und Bereiche ab, die den freien und sicheren online Datenverkehr im EU-Binnenmarkt gewährleisten sollen.

Für Unternehmen ist es jetzt wichtig, sich mit den Inhalten der DSGVO vertraut zu machen, um einen reibungslosen Übergang zu realisieren. Eventuelle Anpassungen der eigenen Sicherheitsrichtlininen sollten deshalb proaktiv ange-gangen werden. Fehler in der Datenschutzerklärung können Bußgelder und letztlich ein Vertrauensverlust bei Kunden zur Folge haben. Gerade kleine und mittlere Unternehmen sollten also rechtzeitig einen soliden Umsetzungsfahrplan erstellen.

Was gilt es zu beachten?

Als erfahrener und verantwortungsbewusster Dienstleister im Online-Handel ist die SRT GmbH in der Lage, seinen Kunden eine kompetente Hilfestellung zu diesem Thema zu leisten. Dies sind nur einige der wichtigsten Punkte, auf die Sie achten sollten:

Benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten?

Je nach Unternehmensgröße bietet es sich an, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu ernennen, der sich intensiv um die Einhaltung der Vorschriften kümmern und bei Bedarf Anpassungen an den eigenen Sicherheits-standards vornehmen kann. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen externen DSB zu „bestellen“. Die Pflicht, einen DSB zu ernennen hängt dabei von drei Faktoren ab:

  1. Anzahl der Mitarbeiter
  2. Detailgrad der erhobenen/gespeicherten Daten (gilt unabhängig von 1.)
  3. Geschäftsfeld (gilt unabhängig von 1.)

Mit der DSGVO sicher in die Zukunft

Eine gründliche Vorbereitung hilft, bösen Überraschungen zuvorzukommen. Als verantwortungsbewusstes Unter-nehmen profitieren Sie maßgeblich von einer guten Strategie, die das Vertrauen Ihrer Kunden in Sie stärkt. Warten Sie also nicht mit der Überprüfung Ihres Datenschutzes und stellen Sie heute schon die Weichen für die erfolgreiche Entwicklung Ihres Unternehmens!

Auf der unten angeführten Seite können Sie sich umfassend über die DSGVO informieren. Dort finden Sie auch eine detaillierte Checkliste mit Aufgaben, die bis Mai 2018 zu erledigen sind.

https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/ 

Bei Bedarf steht die SRT GmbH Ihnen gerne beratend zur Verfügung.

 

SRT Gmbh
Georgstr. 38
30159 Hannover
https://srtgmbh.com

Pressekontakt:
Patrick Fam
patrick.fam@srtgmbh.com
0511-515 49 512