Seit Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundvorordnung (DSGVO) uneingeschränkt in allen EU-Mitgliedsstaaten. Einige Webseitenbetreiber waren so verunsichert, dass sie ihre Seite vorerst offline schalteten, aus Angst vor einer möglichen Abmahnung. Viele Nutzer erhalten nun E-Mails von Rechtsanwälten, die Webseitenbetreiber aufgrund Verstoßes gegen die DSGVO abmahnen. Doch offensichtlich handelt es sich hierbei um eine Betrugsmasche mit einem Virus im Gepäck.

E-Mail von Rechtsanwälten wirken glaubhaft

Die auf Deutsch verfassten E-Mails machen auf den ersten Blick einen professionellen Eindruck. Die Abmahnungen werden im Namen renommierter Rechtsanwälte verschickt, die jedoch selbst Opfer der Betrüger geworden sind. In den E-Mails wird auf die Informationspflichtverletzung der EU-DSGVO hingewiesen. Weitere Informationen seien über die beigefügten Dokumente zur Kenntnis zu nehmen. Auffallend ist, dass in diesen Nachrichten keine persönliche Ansprache stattfindet. Eine seriöse Rechtsanwaltskanzlei wird sich Ihre Impressumsseite ebenfalls ansehen und Sie sodann auch mit Ihrem Namen ansprechen. Des Weiteren ist bei genauer Betrachtung der Absenderadresse schnell klar, dass hier etwas nicht stimmen kann. Die Adresse weist eine unseriöse Zahlen-Buchstaben-Kombination auf.

Ein Virus im Anhang

Die Betrüger senden die Fake Abmahnung mit einer Zip-Datei im Anhang. Um die Zip-Datei zu öffnen, muss sie heruntergeladen und gespeichert werden. Doch wenn Sie das tun, kann es bereits zu spät sein. Der Virus verbreitet sich spätestens dann, wenn Sie diese Datei öffnen. Welchen Schaden der Virus aus der Fake Abmahnung wegen Verstoßes gegen die DSGVO tatsächlich hinterlässt, ist derzeit noch unklar. Die Masche der Kriminellen ist jedoch glasklar – nämlich unsichere Betreiber von Web- oder Fanpage-Seiten zu verängstigen und so dazu zu bewegen, die angehängte Datei zu öffnen und so den Virus in rasender Geschwindigkeit zu verbreiten. Der Virus wurde von den gängigen Antivirenprogrammen bisher noch nicht erkannt, was die E-Mail noch gefährlicher macht.

So beugen Sie Virusangriffen vor

Ihr PC sollte immer mit einem aktuellen Antivirenprogramm ausgestattet sein. Doch manchmal werden neue Viren nicht sofort erkannt, weil der Schädling noch unbekannt ist. Öffnen Sie deshalb keinesfalls Dateien von Absendern, die Sie nicht kennen. Schauen Sie sich die E-Mail-Adresse genau an und prüfen Sie vorab den Sender. Über die Suchmaschine lässt sich oftmals sehr schnell herausfinden, ob es sich um eine glaubwürdige E-Mail handelt. Eine seriöse Kanzlei wird sich mit einer Abmahnung wegen Verstoßes gegen die DSGVO über den Postweg an die in Ihrem Impressum hinterlegte Adresse an Sie wenden.