Hannover, 06. Juli 2018 Gestern kam es im EU-Parlament zu einer Abstimmung über die umstrittene Urheberrechtsreform, bei der die Gegner des vom Rechtsausschuss vorgeschlagenen Gesetzesentwurfs eine knappe Mehrheit erzielt haben. Kritiker befürchten in dem Reformvorschlag eine Beschneidung der Freizügigkeit im Internet und eine erhöhte Zensurgefahr. Nach der Sommerpause wird im September erneut über die Reform diskutiert.

Absage an Leistungsschutzrecht und Upload-Filter

Es ist so etwas wie eine kleine Sensation. Das europäische Parlament hat am Donnerstag mit knapper Mehrheit von 318 zu 278 Stimmen gegen die umstrittene Urheberrechtsreform gestimmt, durch die sich Verlage, Künstler sowie Vertreter aus der Film- und Musikbranche eine Beteiligung an den Umsätzen erhofft hatten, die mit ihren Inhalten im Internet erwirtschaftet werden. Es ist das erste Mal, dass das Parlament nicht dem Vorschlag des federführenden Gremiums gefolgt ist.

Was als Leistungsschutzrecht für Presseverleger bereits 2013 in Deutschland auf nationaler Ebene als Gesetz verabschiedet wurde, ist also nun auf EU-Ebene vorerst gescheitert. Kritiker werten dies als Erfolg – nicht zuletzt deshalb, weil das deutsche Gesetz mehrheitlich als wirkungslos befunden wurde. Auch in Spanien führte ein entsprechendes Gesetz nicht zu mehr Einnahmen für Verlage, sondern bewirkte, dass Google seinen News-Dienst in dem Land kurzerhand einstellte.

Neben dem Leistungsschutzrecht stieß vor allem ein anderer Artikel des Gesetzesentwurfs auf Kritik, der Internetplattformen die Einführung sogenannter „Upload-Filter“ vorgeschrieben hätte. Diese Filter hätten Online-Dienste wie YouTube oder Instagram dazu verpflichtet, die Inhalte von Nutzern bereits während des Hochladens auf die Plattform auf etwaige Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen. Bisher sind sie dazu erst verpflichtet, wenn Verstöße nach der Veröffentlichung gemeldet werden. Trotz des Vorhandenseins der entsprechenden Software, die für die Überprüfung benötigt wird, bemängeln Kritiker die Ungenauigkeit, mit der diese zwischen tatsächlichen Verstößen und legalen Inhalten unterscheidet. Im Endeffekt würden Upload-Filter das Risiko der Zensur somit erhöhen, da Online-Dienste im Zweifel mehr blockieren als erlauben würden, um Strafen bei potentiellen Urheberrechtsverletzungen zu entgehen.

Die Abstimmung, den bisherigen Gesetzesvorschlag abzulehnen, lässt Netzaktivisten, Online-Dienste und Start-Ups jubeln – vorerst, denn vom Tisch sind die Reformpläne damit nicht. Dass das bestehende EU-Urheberrecht veraltet ist und einer gründlichen Überarbeitung bedarf, bestreitet indes niemand. Einzig bei den Inhalten stoßen zwei Seiten aufeinander, die konträrer Ansicht darüber sind, wie das Internet der Zukunft aussehen sollte. Nun haben die Parlamentarier etwas mehr als zwei Monate Zeit, um Änderungen oder gar eigene Reformvorschläge zu erarbeiten, die dann bei der nächsten Plenarsitzung am 10. September diskutiert werden. Es bleibt also abzuwarten, wer am Ende wirklich Grund zum Jubeln hat.

 

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