Mit der Abstimmung über die Urheberrechtsreform entscheidet der Rechtsausschuss des EU-Parlaments morgen über eine höchst umstrittene Gesetzesvorlage, durch die viele Menschen die Informations- und Meinungsfreiheit im Internet beeinträchtigt sehen. Insbesondere die Artikel zum Leistungsschutzrecht (LSR) und zur Einrichtung von Uploadfiltern stehen in der Kritik.

Nach DSGVO ist vor LSR

„Quatschgesetz“ (spiegel.de), „Zensurmaschine“ (Zeit Online), der Verlust der „Informationsfreiheit“ (t3n) – die Reaktionen auf die anstehende Abstimmung über die umstrittene Urheberrechtsreform im EU-Parlament sprechen eine deutliche Sprache. Während die öffentliche Aufmerksamkeit in vielen EU-Staaten noch gänzlich auf die Nachbeben der mindestens ebenso kontroversen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gerichtet ist, wird am 20. Juni 2018 bereits über den nächsten Gesetzesentwurf abgestimmt, der das Nutzungsverhalten von Internetnutzern grundlegend verändern könnte.

Worum geht’s?

Mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger wurde am 7. März 2013 in Deutschland ein Gesetz verabschiedet, das Presseverleger in ihren Rechten stärken, die Interessen der Urheber wahren und den Grundsatz der Informationsfreiheit gewährleisten sollte. Nach heftiger Kritik und eingehender Evaluierung durch den Ausschuss Digitale Agenda wurde das Gesetz jedoch schon nach einem Jahr für abschaffungswürdig befunden.

Auch in Spanien gab es einen ähnlichen Gesetzesvorstoß, der letztlich dazu führte, dass Google News seinen Dienst in dem Land einstellte, was negative Folgen für die gesamte Medienlandschaft in Spanien mit sich brachte.

Nun also soll auf europäischer Ebene umgesetzt werden, was bislang in zwei Fällen auf nationaler Ebene gescheitert ist: Mit der EU-Urheberrechtsreform, erstmals 2016 durch den damaligen EU-Kommissar Günther Oettinger als Vorschlag eingereicht, sollen sinkende Einnahmen der Verlagsbranche wieder wettgemacht werden. Diese fühlt sich von der Machtposition der großen Internetplattformen Google, Facebook und Co. benachteiligt und fordert ihren Teil vom Werbemarktkuchen. Kurz gesagt, das Leistungsschutzrecht soll dazu dienen, die Einnahmen der Plattformen auf die Urheber der verbreiteten Inhalte umzuverteilen.

Lizenzen fürs Verlinken

In der Kritik steht der Gesetzesentwurf vor allem wegen der Befürchtung, dass kleinere Medienunternehmen in ihrer Wettbewerbsfreiheit eingeschränkt würden und die Reform langfristig zu weniger Informations- und Meinungsfreiheit führen könnte. Konkret beeinflusst das Gesetz nämlich die Art und Weise, wie im Netz Inhalte gefunden, gelesen und geteilt werden.

So würde Verlagen das Recht zuteil, über die Dauer eines Jahres Lizenzgebühren für die Verbreitung der Inhalte ihrer Autoren zu verlangen. Das betrifft in erster Linie das Verlinken mitsamt Vorschautexten bzw. Snippets (Überschriften, Header usw.), wobei es jedem Mitgliedsstaat selbst überlassen wäre, die Länge des zu schützenden Inhalts zu bestimmen. Praktisch würde aber die strikteste Verordnung EU-weite Geltung genießen, da sich kein Land erlauben könnte, einen Sonderweg einzuschlagen. Die Zahler von Lizenzen würden schließlich allein aus Gründen des geringsten Aufwands nicht für jedes Land Ihre Dienste anpassen, sondern sich an der strengsten Vorgabe orientieren.

Obwohl die Vertreter des Gesetzes, allen voran der Verhandlungsführer im EU-Parlament Axel Voss (CDU), auf Nachfrage betonen, dass es einen Ermessensspielraum, der sich an Art und Größe der Dienste orientiert, geben soll, ist unklar wie die Vorgaben in der Realität umgesetzt werden können, ohne dass hiervon auch die eigentlich befreiten Anbieter betroffen würden.

Während sich also die großen Verlage von den Internetriesen benachteiligt fühlen, führt der Gesetzesvorstoß dazu, dass sich Start-Ups und kleinere Medienunternehmen von den großen Verlagshäusern in ihrer Wettbewerbsfähigkeit benachteiligt sehen. Schließlich können sie weit weniger Geld für Lizenzverträge ausgeben als Google oder Facebook, die letztlich sowieso um Lizenzen herumkämen, eben weil ihre Marktposition ihnen dies ermöglicht.

Sowohl in Deutschland als auch in Spanien hat sich indes gezeigt, dass das vorgegebene Ziel, nämlich erhöhte Einnahmen, durch die Reform nicht erreicht werden können. Einerseits spülen die Lizenzverträge weit weniger Geld in die Kassen der Verlage als erwartet; andererseits verzichten viele Verlagshäuser, auch die großen Unterstützer der Reform, auf die Erhebung von Lizenzen, da sie um einen verminderten Traffic ihrer Webseiten fürchten.

Über Upload-Filter zur Upload-Zensur?

Neben dem Leistungsschutzrecht steht ein weiterer umstrittener Punkt der Reform im Mittelpunkt der medialen Aufmerksamkeit: Artikel 13 des Gesetzesvorschlags definiert die Einführung sogenannter „Uploadfilter“, auch wenn das Wort offiziell vermieden wird, mit denen Onlineplattformen selbst für die etwaigen Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer verantwortlich gemacht werden sollen. Das bedeutet, dass bereits während eines Uploads auf inhaltliche Richtigkeit überprüft werden müsste, was sowohl logistisch als auch technisch kaum umsetzbar wäre.

Laut Kritikern würde diese Maßnahme schließlich lediglich dazu führen, dass mehr blockiert, statt geteilt würde, da Anbieter von Inhalten präventiv versuchen würden, Sanktionen aus dem Weg zu gehen. Das wiederum käme einer Zensur gleich und würde die Informations- und Meinungsfreiheit im einst freien Netz erheblich einschränken.

Wenngleich es sicherlich ein legitimes Vorhaben ist, die Dominanz ausländischer IT-Firmen auf dem europäischen Markt einzudämmen und Urheberrechte zu schützen, so wirken die aktuellen Bestrebungen der Vertreter des Leistungsschutzrechtes alles andere als hilfreich zur Erreichung dieses Ziels.

Weder wirtschaftlich, noch technisch, noch ethisch scheint dieses Gesetz sinnvoll. Im Gegenteil, es verstärkt den ohnehin beschädigten Ruf europäischer Politiker, Interessen über die Köpfe der Bevölkerung hinweg durchzusetzen. Da sich eine Knappe Mehrheit für die Ausarbeitung eines Gesetzes abzeichnet, bleibt zu hoffen, dass die Gegenreaktion bis zur endgültigen Verabschiedung genügend Menschen mobilisiert, die einen korrigierenden Einfluss auf die negative Entwicklung ausüben können.

 

Anmerkung: Dieser Beitrag basiert auf Informationen verschiedener Online-Meldungen und -Artikel, die im Folgenden aufgeführt werden.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/leistungsschutzrecht-fuer-presseverleger-so-ein-quatschgesetz-a-1212697.html

https://t3n.de/news/leistungsschutzrecht-linksteuer-uploadfilter-1086337/

https://www.zeit.de/digital/internet/2018-06/eu-urheberrechtsreform-leistungsschutzrecht-verlage-uploadfilter-netzfreiheit/komplettansicht

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Copyright-Reform-EU-Staaten-einigen-sich-auf-Upload-Filter-und-Leistungsschutzrecht-4059219.html