17.12.2018
Die DSGVO war bereits längst vor der Fertigstellung der neuen Verordnungen in aller Munde und sorgte für Unmut bei all jenen, welche von den Folgen betroffen sind. Im Mai 2018 wurde die Verordnung dann offiziell umgesetzt. Nach rund sechs Monaten sorgt die DSGVO nun erneut für Schlagzeilen: Die Beschwerden seitens der Bürger steigen.

Bürger fordern Ihr Recht ein

Vor allem die Endverbraucher scheinen sehr gut über ihre Rechte zum Schutz persönlicher Daten informiert zu sein. Wie ist es sonst zu erklären, dass der aktuelle Bericht der Bundesdatenschutzbehörde beachtliche Zahlen in Bezug auf eingehende Beschwerden zu Verstößen der DSGVO enthält? Gut 3.700 Beschwerden sind innerhalb eines halben Jahres bereits eingegangen. Speziell von Firmen kommen noch einmal rund 4.600 Beschwerden hinzu – eine beachtliche Summe. Sowohl im Bereich der öffentlichen Stellen als auch im privaten Bereich gehen laufend Beschwerden ein – konkrete Zahlen lassen sich hier allerdings nicht nennen, da die Behörde nur in bestimmten Sektoren Aufsichtskompetenzen besitzt.

Auch europaweit zahlreiche Beschwerden

In ganz Europa wurden bis Ende des Monats September 2018 rund 55.000 Beschwerden in Bezug auf die DSGVO eingereicht. Das deutet nicht nur darauf hin, dass sich die Bürger mit der Thematik durchaus auseinandersetzen, sondern auch auf eine sehr gute Zusammenarbeit innerhalb der EU. Zudem hat das übergeordnete Gremium des Europäischen Datenschutzausschusses gemeinsam Fälle bearbeitet und verschiedene EU-weite Leitlinien erarbeitet. Speziell in Deutschland werden alle Themen rund um die DSGVO von der Datenschutzbehörde des Bundes und der Länder behandelt. Diese Behörde berichtete kürzlich davon, dass deutsche Bürger durchaus verunsichert auf die neuen Verordnungen reagieren. Möglicherweise sind damit auch die vielen Beschwerden zu erklären. Allerdings kursieren laut offizieller Stelle zahlreiche fehlerhafte Informationen im World Wide Web, welche zusätzlich zu unberechtigten Beschwerden anstiften.

Mehr Informationen sollen für Transparenz und Aufklärung sorgen

Um unberechtigte Beschwerden zu vermeiden und den Verbrauchern mehr Sicherheit in Bezug auf die DSGVO zu vermitteln, soll eine zentrale Kampagne ins Leben gerufen werden. Diese könnte zum Beispiel über die Stiftung Datenschutz ausgeführt werden. Ein weiterer Knackpunkt: Die Frage danach, wann Abmahnung berechtigt sind und welche konkreten Folgen sich ergeben, ist ebenfalls in Teilen noch offen. Aufgrund dieser Tatsache entscheiden aktuell verschiedene Gerichte völlig unterschiedlich in Fällen zum Thema Datenschutzverordnung. Das Landgericht in Bochum sieht Verstöße zum Beispiel nicht als abmahnfähig an, während unter anderem in Würzburg und Hamburg gänzlich anders entschieden wird. Hier soll es zukünftig klarere Regel geben, an welchen sich die Gerichte in ganz Deutschland und Europa orientieren können. Der Bundestag fordert im Speziellen, dass eine gesetzliche Initiative zum Thema Abzocke mit DSGVO mit hoher Priorität behandelt wird. Insbesondere kostenpflichtige Abmahnungen sollen zukünftig unterbunden werden, sofern es sich um einen nur geringfügigen Verstoß handelt. Die Zukunft wird zeigen, inwiefern dieser Wunsch tatsächlich in die Praxis umgesetzt wird.