Keine zwei Wochen nach Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 gibt es die ersten Medienberichte über Abmahnungen, die Unternehmen wegen mangelnder Datenschutzkonformität erhalten haben sollen.

Während sich die meisten Menschen wohl noch von dem Stress der vergangenen Tage erholen und darauf hoffen, dass ihre Maßnahmen den Vorgaben der EU-weit geltenden Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) gerecht werden, scheint für manch einen der Albtraum bereits Realität geworden zu sein.

Bemerkenswert dabei ist, dass es wohl vor allem zu Anklagen von Mitbewerbern kommt, die sich dank unklarer Rechtslage einen Vorteil auf dem Markt zu verschaffen versuchen. Perfiderweise beruft man sich in diesen Fällen auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), wie heise online berichtet. So viel zur erhöhten Fairness dank strengerem Datenschutzrecht.

Meist geht es in den Beschuldigungen um kleinere Vergehen wie der unangekündigten Verwendung von Cookies oder der fehlenden Opt-In-Möglichkeit bei Webseitenbetreibern, die Google Analytics benutzen. In vereinzelten Fällen ist gar von nicht vorhandenen Datenschutzerklärungen die Rede, was wohlgemerkt auch vor dem 25. Mai bereits rechtswidrig gewesen wäre.

In der Regel hatten die beschuldigten Unternehmen gerade einmal zwei Tage Zeit, um auf die Abmahnungen zu reagieren und eine Unterlassungserklärung zu verabschieden. Das kann besonders kleine Unternehmen oder gemeinnützige Organisationen mit wenig Personal vor ernsthafte Probleme stellen.

Es bleibt abzuwarten, ob es sich bei diesen Vorfällen um Einzelerscheinungen handelt, denen aufgrund der momentanen Aufmerksamkeit in der Bevölkerung ein erhöhtes Interesse entgegengebracht wird. Klar ist aber bereits jetzt, dass die ohnehin schon große Unsicherheit bei vielen Menschen durch solche Meldungen nochmals ansteigen wird. So oder so liegt es nun an dem Gesetzesmacher, schnellstmöglich für juristische Klarheit zu sorgen, um Missbrauch im Datenschutzrecht vorzubeugen.

Wenn Sie sich fragen, ob ihr Datenschutz den Anforderungen der DSGVO entsprechen, können Sie sich hier weitere Informationen beschaffen. Als erfahrener IT-Dienstleister beraten wir Sie bei SRT Gmbh gerne zu diesem Thema.