Das Landgericht Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz) entschied am Montag der der Administrator der illegalen Darknet-Plattform Fraudsters für Sechs Jahre und acht Monate ins Gefängnis muss. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 34-JährigeBeihilfe zu Hunderten Straftaten geleistet und zur Bildung einer kriminellen Vereinigung beigetragen hat. Zu den Vorwürfen gehören unter anderem Geldwäsche, der Handel mit Betäubungsmitteln sowie Datenhehlerei.

Austausch von illegalen Waren
Über einige Jahre hinweg gab es einen Handel mit illegalen Waren, wie zum Beispiel gefälschte Ausweise oder Drogen, über Fraudsters. Ähnlich eines Treuhänders soll der Angeklagte darüber hinaus Bitcoins entgegengenommen und weitergeleitet haben. Werbung wurde ebenfalls auf der Darknet-Plattform geschaltet.

Rund 30.000 aktive Nutzer
Der angeklagte Administrator soll bereits kurz nach Gründung von Fraudsters im März 2016 aktive gewesen sein. Weitere Verantwortliche sind bisweilen noch nicht bekannt. Im April wurde Fraudsters stillgelegt. Wie sich im Rahmen der Ermittlungen herausstellte, waren zeitweise rund 30.000 Nutzer auf der Plattform aktiv.

Änderung im Strafgesetzbuch
Bereits im März 2019 hat der Bundesrat eine Änderung im Strafgesetzbuch angestrebt, um Darknet-Marktplätze strafrechtlich verfolgen zu können. Verschiedene Parteien äußerten jedoch Kritik, wonach der Paragraph zu allgemein gehalten sei. So ging der Vorschlag nach Meinung der CSU nicht weit genug.